Seit dem 1. Juli gib es für betroffene Mieter keine Kabelgebühren-Pflicht mehr. Mit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs dürfen Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Diese können nun selbst entscheiden, welchen TV-Empfangsweg sie wählen.
DER AKTIONÄR