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Mit Spannung wurde dieses Urteil erwartet: Im Streit um sogenannte Bestpreisklauseln bei der Buchung von Hotelzimmern hat Booking.com eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Hintergrund sind mehrere, längere rechtliche Auseinsetzungen in Deutschland und Holland.

 DER AKTIONÄR

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